Letztes Jahr war schon die englische Wikipedia in einem Gerichtsurteil genannt worden...
und dieses Jahr ist auch die deutschsprachige dran.
Im Prozess um die Marke http://de.wikipedia.org/wiki/Explorer wurden wir als Quelle genannt.
Aus dem Urteil: Der Begriff „EXPORER“ leitet sich vom englischen Verb „to explore“ mit den Bedeutungen „erforschen, erkunden, untersuchen“ (DUDEN Oxford, Großwörterbuch Englisch, 1990) ab (vgl. auch Irlbeck/Langenau, Computer-Lexikon, 4 Auflage, S. 297).
Diese Bedeutungen werden auch von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres erkannt. Zum einen ist auf dem Sektor der Datenverarbeitung Englisch Fachsprache. In diesem Zusammenhang hat das gegenständliche Zeichen auch in den deutschen Sprachalltag Einzug gehalten (Wikipedia, Die freie Enyklopädie, Stand: Januar 2004, Stichwort: „EXPORER“).
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JurText zum Urteil